Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als pdf-Datei
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der KACO GmbH + Co. KG Dichtungswerke
 
  1.  Geltungsbereich der Bedingungen

    Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden akzeptieren wir nicht; sie werden nicht Vertragsbestandteil, - es sei denn, wir würden ihnen in der Bestellung ausdrücklich zustimmen.
    Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn unser Kunde Verbraucher ist (Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB). 

  2. Angebot und Vertragsschluss

    An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden, wenn in dem Angebot keine abweichende Frist genannt ist. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen der Textform. Die Textform gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung, die auf Art und Umfang der Lieferung, auf den Liefertermin oder auf den Preis Auswirkungen haben.

    Angaben in Prospekten, allgemeinen Druckschriften oder anderen Werbeunterlagen sind nicht verbindlich; Art und Umfang unserer Lieferung ergeben sich vielmehr allein aus unserem Angebot und den Unterlagen und Zeichnungen, auf die unser Angebot Bezug nimmt. bleiben unser Eigentum.

  3. Geheimhaltung

    Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm offenbarten, nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen als Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, die ihm im Zuge der Vertragsabwicklung bekannt werden. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Er gestattet Einsicht in die Unterlagen nur solchen Mitarbeitern seines Unternehmens, die arbeitsrechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

    Der Geheimhaltung unterliegen sämtliche wirtschaftlichen und technischen Informationen wie Produkt-Applikationen, Material-Spezifikationen und Zusammensetzungen, zeichnerische Spezifikationen und Toleranzen u.ä. – mögen sie mündlich oder schriftlich zugegangen sein. Sie dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Auch mündliche Erläuterungen, die für die Herstellung der Vertragsgegenstände von Bedeutung sind, fallen unter die Geheimhaltungsverpflichtung. Unterlagen, Zeichnungen, Daten, Gegenstände usw., die wir dem Kunden übergeben oder sonstwie zugänglich gemacht haben, bleiben unser Eigentum.

    Mit der Weitergabe von Unterlagen und Informationen räumen wir dem Kunden keine Lizenz ein, wenn nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.

  4. Preise

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preisangaben ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der bei Auslieferung geltenden Höhe.

    Transport und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Für Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland schließen wir die Transportversicherung ab. Verpackungsmaterial hat der Kunde einer geordneten Wiederverwertung oder Entsprgung zuzuführen; wir nehmen Verpackung nur gegen Vergütung der Transportkosten zum Werk zurück.

  5. Werkzeuge

    W
    erkzeuge, die von uns oder in unserem Auftrag hergestellt wurden, bleiben unser Eigentum, selbst wenn wir die Werkzeuge dem Kunden ganz oder teilweise berechnen.

  6. Lieferung

    Wir behalten uns vor, die Bestellmenge um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

    Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnen Lieferfristen mit Freigabe des bestellten Produkts durch den Kunden – vorausgesetzt, er hat bei uns alle bis dahin fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Sie verlängern sich insbesondere, wenn wir selbst nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert werden, ohne dass wir dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hätten.

    Ein vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder eine andere von uns bestimmte Auslieferungsstelle verlassen hat oder wir dem Kunden Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

    Verzögert sich die Lieferung ganz oder teilweise, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er sich im Vertrag für diesen Fall den Rücktritt vorbehalten, er infolge der Verzögerung an der (restlichen) Lieferung kein Interesse hat oder sich die Lieferung um mehr drei Monate verzögern wird.

    Wird uns die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich – gleich aus welchem Grund –, können wir vom Vertrag zurücktreten.

  7. Rechte des Kunden bei Mängeln

    Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, unser Kunde weist nach, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei einer gehörigen Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein Mangel später, ist die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erstatten.

    Ist unsere Lieferung bei Ablieferung nicht frei von Sachmängeln, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder mängelfreien Ersatz liefern. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir. Das gilt nicht, soweit sich unsere Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach der Ablieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wird.

    Wird der Liefergegenstand mit anderen beweglichen Sachen verbunden, kann der Kunde nur Rückgewähr des auf das fehlerhafte Teil entfallenden Kaufpreises oder die Lieferung einer mängelfreie Sache verlangen. Schadensersatz, insbesondere die Kosten des Austausches des mangelhaften Teils kann der Kunde nur nach Maßgabe von Abschnitt 7 beanspruchen. §§ 478, 479 BGB werden von dieser Regelung nicht eingeschränkt.

    Ersetzte Altteile sind uns zurückzugeben.

    Alterungsbedingte Abnutzung, üblicher Verschleiß oder Funktionsstörungen infolge fehlerhafter Montage, ungeeigneter Schmiermittel oder anderer schädlicher Einflüsse, auf die wir keinen Einfluss nehmen können, stellen keinen Sachmangel dar.

    Die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung; Rücktritt oder Minderung sind ausgeschlossen, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt ist.

  8. Haftung

    Unsere Haftung für Vertragspflichtverletzungen – auch auf außervertraglicher (gesetzlicher) Grundlage – beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für unsere Haftung nach § 478 Abs. 2 BGB oder nach § 1 ProdHaftG und er gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder für Schäden infolge der Verletzung einer von uns übernommenen Garantie oder einer anderen wesentlichen Vertragspflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet oder gar vereitelt.

    Stehen uns aus dem Schadensereignis Regressansprüche gegen unsere Zulieferer zu, verpflichten wir uns, diese Ansprüche auf Verlangen an den Kunden abzutreten.

  9. Zahlungsbedingungen

    Unsere Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Geht der Rechnungsbetrag uns innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zu, kann der Kunde 2 % Skonto in Abzug bringen.

    Leistet der Kunde eine fällige Zahlung ganz oder teilweise nicht, sind wir berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Ware an den Kunden zu verweigern. Wir sind weiter berechtigt, von allen noch nicht ausgelieferten Bestellungen des Kunden zurückzutreten, wenn die Zahlung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht bei uns eingeht. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn der Zahlungsrückstand unerheblich ist.

    Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  10. Eigentumsvorbehalt

    Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert das Vorbehaltseigentum unsere Saldoforderung.

    Wir ermächtigen unseren Kunden bis auf Widerruf, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern und sie mit anderen beweglichen Gegenständen zu verbinden. Andere Verfügungen über die Ware sind ihm untersagt.

    Veräußert der Kunde den von uns gelieferten Gegenstand unverändert weiter, tritt er uns hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten ab, und zwar in Höhe seines Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer.

    Bei Verbindung der von uns gelieferten Teile mit anderen beweglichen Sachen im Sinne von § 947 Abs. 2 BGB oder bei Verarbeitung unserer Teile im Sinne von § 950 Abs. 1 BGB sind wir uns mit dem Kunden bereits heute darüber einig, dass uns der Kunde Miteigentum einräumt, soweit die neue (Haupt-)Sache ihm gehört. Unser Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis unseres Warenanteils zu dem Warenanteil der weiteren miteinander verbundenen Sachen, jeweils gerechnet nach ihrem Einkaufspreis, ersatzweise ihrem ortsüblichen Wert. Wir sind uns mit dem Kunden weiter darüber einig, dass er die neue Sache ab Verbindung oder Verarbeitung auch für uns besitzt und unentgeltlich verwahrt. Auf Verlangen räumt uns der Kunde unmittelbaren Mitbesitz ein. Veräußert der Kunde die neue Sache weiter, tritt er uns hiermit seine Forderung an seinen Abnehmer mit dem Anteil ab, in dem sich unser Miteigentum an der Sache berechnet.

    Kommt der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt, können wir die Ermächtigung zum Weiterverkauf und/oder zur Weiterverarbeitung widerrufen und ihm eine angemessene Frist setzen, unsere offenen Forderungen auszugleichen. Zahlt der Besteller auch innerhalb dieser Frist nicht, können wir nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller den Ausgleich unserer Forderungen ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Sobald wir den Rücktritt erklärt haben, hat uns der Kunde alle in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware zur freihändigen Verwertung ohne gerichtliches Verfahren herauszugeben. Der Kunde ist verpflichtet, nach besten Kräften an der Verwertung mitzuwirken.

    Den uns aus der Verwertung der Sicherheiten zufließenden Erlös schreiben wir abzüglich einer etwa abzuführenden Umsatzsteuer dem Kundenkonto gut. Ein Überschuss gebührt dem Kunden.

    Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen an den Kunden um mehr als 15 % (Deckungsgrenze), verpflichten wir uns, auf Verlangen Sicherheiten bis zu diesem Wert freizugeben – und zwar zunächst gelieferte Ware in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Lieferung, die ältesten zuerst, dann Forderungen an Abnehmer des Kunden, ebenfalls in zeitlicher Reihenfolge die ältesten zuerst. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei Forderungen ihr Nominalwert ohne Mehrwertsteuer, bei Vorbehaltsware ihr Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer und bei Miteigentum der Anteil am Wert der Hauptsache maßgebend. Von diesem Wert sind vorrangige Sicherungsrechte Dritter abzuziehen, der Höhe nach begrenzt auf die Höhe ihrer hierdurch gesicherten Forderungen zum Zeitpunkt des Freigabeverlangens.

    Nach vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen an den Kunden werden wir die Sicherheiten auf den Kunden übertragen, es sei denn, wir wären gesetzlich verpflichtet, die Sicherheiten auf Dritte zu übertragen.

    Wir verpflichten uns, bei der Wahrnehmung unserer Rechte aus diesen Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt auf die berechtigten Belange des Kunden und auf die Rechte Dritter Rücksicht zu nehmen.

  11. rechtsgrundloser Rücktritt

    Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück oder verweigert er ernstlich und endgültig die Vertragserfüllung, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, uns sei ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden.

  12. Sonstiges, Gerichtsstand

    Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden für die Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung in automatisierten Dateien. Solange der Kunde nicht widerspricht, unterstellen wir sein Einverständnis. Wir erklären uns unsererseits mit einer automatischen Verarbeitung unserer Daten im Rahmen des geschäftlichen Vertragszwecks einverstanden.

    Gerichtsstand und Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich Heilbronn, es sei denn, unser Kunde wäre kein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts.


    KACO GmbH + Co. KG Dichtungswerke
    Stand: 1. September 2002
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